Landschafts­planung

Landschaftsplanung

Landschafts­pflegerischer Begleitplan (LBP)

Bei vielen Bauprojekten ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan sinnvoll und vielfach wird er in Zulassungsverfahren als Bestandteil der Antragsunterlagen gefordert. Der LBP bezieht sich auf ein konkretes Vorhaben, er prüft, ob damit Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne von § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbunden und welche sonstigen Bestimmungen im konkreten Fall zu beachten sind. Im LBP wird grundsätzlich geprüft, ob Landschafts-, Natur-, Wasserschutzgebiete, FFH- oder Natura 2000 Gebiete betroffen sind, ob Naturdenkmale geschützte Biotope vorhanden oder ob Baumschutz- oder andere einschlägige Ortssatzungen zu beachten sind.
Sofern mit dem Vorhaben Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden sind, wird im LBP der Eingriffsumfang ermittelt und es werden die erforderlichen Maßnahmen zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen benannt und dargelegt. Vielfach sind im LBP auch Maßnahmen zu entwickeln, mit denen sichergestellt wird, dass keine Vorschriften für besonders geschützte Tier- oder Pflanzenarten nach § 44 BNatSchG verletzt werden. Auch kann die landschaftliche Einbindung eines Vorhabens, etwa durch Anpflanzungen oder Geländemodulation Gegenstand eines LBP sein.

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Eingriffs­bewertung / -kompensation (Naturschutz)

Bei der Genehmigung raumbeanspruchender Vorhaben stellt sich die Frage, ob erhebliche Beeinträchtigungen von Natur, Landschaft oder Umwelt zu erwarten sind. Denn solche sind zu vermeiden und sofern dies nicht möglich ist, sind sie durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren (siehe §13 ff Bundesnaturschutzgesetz).
In den Antragunterlagen ist darzulegen ob erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind und wenn ja, worin diese bestehen und ob sie ganz oder teilweise vermieden werden können. Soweit erhebliche Beeinträchtigungen unvermeidbar sind, ist darzulegen, in welcher Form ein adäquater Ausgleich erfolgt.

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Landschafts­bildbewertung

Da Bauvorhaben im Außenbereich auf das Landschaftsbild wirken, ist vor deren Genehmigung zu prüfen, ob dieses dadurch erheblich beeinträchtigt wird. Hierzu erfolgt eine Bewertung des Landschaftsbildes im Zustand vor der Durchführung des Vorhabens und eine Prognose des Zustandes nach Errichtung des Bauwerks. Für die Prognose werden vielfach computergestützte Visualisierungen erstellt.
Bei Bebauungsplänen werden die Auswirkungen auf das Landschaftsbild im Planverfahren geprüft und erhebliche Beeinträchtigungen werden seitens der aufstellenden Kommune kompensiert. Unter Beachtung der Vorgaben des Bauplanungsrechts entscheidet das Kommunalparlament über Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen, dabei wägt es sachgerecht zwischen relevanten Anforderungen ab.

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Ausgleichs- und Ersatz­maßnahmen

Wenn ein Vorhaben naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen erfordert, müssen diese bereits im Genehmigungsverfahren dargelegt werden. Manchmal reicht dazu eine einfache Beschreibung in wenigen Sätzen aus, vielfach wird jedoch auch eine genauere Darstellung der Maßnahmen und ihrer Wirkungen in Text und Karte verlangt.
Beispiele für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen sind:

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Kompensations­flächenpool / Ökokonto

Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen können auch im Vorgriff auf künftige potenzielle Eingriffe, durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahmen vor Beginn ihrer Umsetzung der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.
Solche Maßnahmen können zum Beispiel sein:

Eine Anerkennung als Kompensationsmaßnahme erfolgt in der Regel nur, wenn keine für Zwecke des Natur- oder Landschaftsschutzes bestimmten Fördermittel eingesetzt werden und wenn keine rechtliche Verpflichtung zur Maßnahmendurchführung (z. B. Ersatzaufforstung) vorliegt.

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Monitoring und Steuerung

Neu angelegte Grünflächen bedürfen vielfach einer fachkundig gesteuerten Anfangsentwicklung, andernfalls kann sich ein gänzlich ungewollter Zustand einstellen, der sich häufig nur mit hohem Aufwand revidieren lässt. Vielfach ergehen Genehmigungen unter der Bedingung, dass konkret benannte naturschutzfachliche Ziele erreicht werden. Mit einem Monitoring wird dann das Erreichen dieser Ziele nachgewiesen. Sofern Ziele noch nicht erreicht sind, wird das erforderliche Vorgehen benannt und dessen Durchführung eingeleitet.

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Grünflächen

Innerstädtische Grünflächen sind wichtig und rar. Dementsprechend sind die Anforderungen an deren Konzeption, Planung und Entwicklung hoch.
Beispiele:

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Biotope

Die Neuanlage von Biotopen erfolgt häufig als Ausgleich für die Beseitigung entsprechender Strukturen. Dabei gilt es in der Regel, die Funktionen des Ursprungsbiotops, zum Beispiel als Lebensraum für Frösche, ohne Unterbrechung aufrecht zu erhalten. Dies gelingt am besten, wenn der Boden des weichenden Biotops in ungestörter Lagerung an den neuen Standort transportiert und dort in entsprechender Position wieder eingesetzt wird. Auf diese Weise nehmen auch unerkannte Arten an der Umsiedlung teil.

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CEF / FCS – Maßnahmen

Die Abkürzungen gehen auf europäisches Recht zum Artenschutz zurück. CEF steht für continuous ecological functionality-measures. Solche Maßnahmen sollen eine ökologisch – funktionale Kontinuität ohne zeitliche Lücke gewährleisten, weshalb sie in aller Regel vor Beginn von Baumaßnahmen, die Lebensräume geschützter Arten beeinträchtigen, vorgenommen werden; sie sind oftmals Voraussetzung für die Zulassung eines Vorhabens.
Während CEF-Maßnahmen direkt am betroffenen Bestand der geschützten Arten ansetzen und einen unmittelbaren räumlichen Bezug zum betroffenen Habitat haben, dienen FCS-Maßnahmen (favourable conservation status) zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes von Populationen geschützter Arten. Im Fall von FCS – Maßnahmen sind die Anforderungen an den räumlichen und zeitlichen Bezug zwischen Eingriff und Ausgleich weniger streng.
Beispiele für CEF Maßnahmen:

Beispiele für FCS Maßnahmen:

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Bauleitung

Die Ausführung von Baumaßnahmen bedarf einer kontinuierlichen Überwachung von auftraggebender Seite. Die Einhaltung bauvertraglicher Regelungen und gesetzlicher Vorschriften wird durch die Bauleitung sicher gestellt.
Aufgaben der Bauleitung sind unter anderem: