Umweltplanung

Umweltplanung

Umwelt- / ökologische Baubegleitung

Immer häufiger wird in Baugenehmigungen eine Umwelt- bzw. ökologische Baubegleitung zur Auflage gemacht. Bisweilen wird darin eine zusätzliche Hürde gesehen, die den Weg zum fertigen Projekt komplizierter macht. Tatsächlich ist jedoch das genaue Gegenteil der Fall. Manche Vorhaben wären ohne die Anordnung einer Umweltbaubegleitung gar nicht zulassungsfähig oder aber deren Umsetzung würde erschwert, etwa durch die Vorgabe starrer Bauzeiten zum Schutz wildlebender Tiere. Die Auswirkungen von (Bau-) Projekten auf die Umwelt sind häufig so komplex, dass sie nur unzureichend prognostiziert werden können. Der Versuch, Wirkungen im Zulassungsverfahren vollumfänglich darzustellen und zu bewerten, misslingt häufig und führt regelmäßig zu langen Verfahrensdauern. Die Anordnung einer Umweltbaubegleitung bietet die Möglichkeit, Entscheidungen aus dem Zulassungsverfahren in die Bauphase zu verschieben. Damit kann die Genehmigungsphase von der Notwendigkeit, eine große Zahl von Wirkketten zu prüfen, entlastet und damit verkürzt werden. 

Die Aufgaben der Umweltbaubegleitung können sehr unterschiedlich sein, häufig werden sie als Nebenbestimmung zur Baugenehmigung definiert. Beispiele hierfür sind:

  • In einem ausgedehnten Grünlandgebiet soll im Frühjahr ein Wirtschaftsweg neu angelegt werden. Es ist bekannt, dass dort alljährlich Kiebitze und andere Wiesenvögel brüten. In der Nähe der geplante Trasse befinden sich naturnahe Kleingewässer, die von Fröschen zum Laichen aufgesucht werden. In dieser Situation wird die Umweltbaubegleitung bereits im Februar den gesamten Trassenverlauf mit Vogelscheuchen ausstatten, und unmittelbar vor Baubeginn die Wirksamkeit der Vergrämung überprüfen und ggf. an relevanten Stellen Amphibienleitzäune aufstellen und diese fortlaufend betreuen.
  • Umweltbaubegleitung hilft, den Bauablauf im Hinblick auf Umweltbelange zu optimieren. Zum Beispiel können manche Bauleistungen bei anhaltendem Frost nicht ausgeführt werden; für Arbeiten in empfindlichen Biotopen ist ein gefrorener Boden hingegen ideal.
  • Aus Rücksicht auf die Vogelwelt werden Bäume in aller Regel nur im Winter gefällt. Allerdings wählen manche Fledermausarten (alle europäischen Fledermausarten sind streng geschützt) bisweilen auch Hohlräume in Bäumen als Quartier für ihre Winterruhe, weshalb auch die winterliche Fällung den Tod von Fledermäusen und somit einen Verstoß gegen das Artenschutzrecht zur Folge haben kann. Die Umweltbaubegleitung kann in Abstimmung mit Vorhabenträger und Naturschutzbehörde Vorgehensweisen aufzeigen und umsetzen, die einen effektiven Bauablauf ermöglichen.
  • Zum Ausgleich der Inanspruchnahme hochwertiger Biotopstrukturen ist entsprechender Ersatz zu schaffen, was vielfach einer über Jahre gelenkten Entwicklung bedarf. Nach der Modulation des Bodens und dem Ausbringen der Vegetation nehmen künstlich erstellte Biotope bisweilen eine unerwartete Entwicklung. Durch Ausbreitung unerwünschter Neophyten kann das naturschutzfachliche Ziel einer Kompensationsmaßnahme vollständig verfehlt werden. Umweltbaubegleitung sorgt dafür, dass Samen oder Wurzeln von Neophyten erst gar nicht verfrachtet werden oder dafür, dass unerwünschte Pflanzen rechtzeitig entfernt werden.

Umweltplanung

Klimafolgen­anpassung

Es scheint, dass infolge des globalen Klimawandels Starkregenereignisse, Hitze und Trockenheit zunehmen. Darauf gilt es in Stadt und Land zu reagieren. Die Oberflächenentwässerung wird künftig nicht nur kurzzeitige Abflussdämpfungen zur Vermeidung von Systemüberlastungen, sondern langfristige Speicherkonzepte bis hin zur konzipierten Grundwasserneubildung brauchen. Bäume die wir heute pflanzen, müssen wir so wählen, dass sie auch die Extremwetter in 100 Jahren ertragen.
Zum Beispiel:
• Regenwasser speichern und versickern
• Dach- und Fassadenbegrünungen, allerdings nur bei insgesamt positiver Umweltbilanz. Gerade Dachbegrünungen erfordern häufig einen erheblichen, mit Umweltwirkungen verbundenen, Mehraufwand bei Herstellung und Betrieb. So ist Energiegewinnung häufig die bessere Nutzung der Dachfläche. Für das Stadtklima brauchen wir vor allem viele große Bäume, deren Wurzeln das Grundwasser finden, dass wir mit den Abflüssen von den Dächern auffüllen.

Umweltplanung

Regenwasser­bewirtschaftung

Das Ziel, auf eine Neuversiegelung von Flächen gänzlich zu verzichten, werden wir auf absehbare Zeit nicht erreichen. Sehr wohl können wir aber die negativen Folgen von Versiegelungen bewältigen. In vielen Fällen lassen sich Niederschläge im Umfeld oder auch unterhalb versiegelter Flächen zur Versickerung bringen. Grünflächen lassen sich mit Mulden ausstatten, die Niederschläge von Dachflächen aufnehmen. Und auch Wasser, das wir mangels bezahlbarer Alternativen in den nächsten Bach leiten, sollten wir nicht vergessen; Bach- oder Flussabwärts wird es Auen geben, die bewässert werden und im Notfall als Rückhaltevolumen dienen können.
Stichworte:
• Wasserwirtschaftliche Vorplanungen zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen
• Gewässerentwicklungskonzepte
• Sponge City

Umweltplanung

Umweltbericht

Der Umweltbericht ist das Fundament der Umweltprüfung, diese wiederum ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das Umweltauswirkungen von Regional-, Bauleit- und anderen Planungen untersucht, sie trägt dazu bei, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Ziele sind die Gewährleistung gesunder und sicherer Wohn- und Arbeitsverhältnisse und der Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft. Insbesondere sollen negative Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter vermieden und eine sparsame und effiziente Nutzung von Energie und Rohstoffen sicher gestellt werden.
Im Umweltbericht werden Auswirkungen auf folgende Umweltaspekte prognostiziert:
• Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung (Lärm, Wohnumfeld, Schadstoffe)
• Flora, Fauna (FFH-, Vogelschutz, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, geschützte Arten)
• Boden/Geologie (Versiegelung, Bodenfunktionen)
• Wasser (Niederschlags- und Grundwasser)
• Klima, Luft (Schadstoffe, Kaltluft, Wärmebelastung)
• Landschaft (Landschaftsbild, unzerschnittene Räume)
• Kulturelles Erbe (Boden- und Baudenkmäler, kulturhistorische Landschaftselemente)
Ergänzt werden die Prognosen um Bewertungen der Umweltwirkungen und Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung negativer Wirkungen und ggf. auch von Maßnahmen zum Ausgleich oder Ersatz von erheblichen Beeinträchtigungen.

Umweltplanung

Umwelt­verträglichkeits­studie (UVS)

Als UVS wird häufig der nach § 16 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) geforderte UVP – Bericht bezeichnet; weitere Synonyme sind Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) oder UVP – Gutachten. Die UVS ist ein unverzichtbarer Teil der mit dem Antrag auf Zulassung eines UVP – pflichtigen Vorhabens vorzulegenden Unterlagen. Wesentlicher Bestandteil der UVS sind neben der Beschreibung des Vorhabens Prognosen über dessen Umweltwirkungen.
Welche Vorhaben UVP – pflichtig sind, ergibt sich aus Anlage 1 zum UVPG. Vielfach ist zunächst eine allgemeine oder eine standortbezogene UVP – Vorprüfung vorgesehen.
In Anlage 5 zum UVPG sind Planungen und Konzepte genannt, die einer strategischen Umweltprüfung bedürfen, in diesen Fällen wird die Darstellung von Vorhaben und Umweltwirkungen vorzugsweise als Umweltbericht bezeichnet.